Category Archive: Transporte

  1. Guterbeförderung per LKW

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    Wann immer es darum geht, Waren zu versenden, kommt der Spediteur ins Spiel. Wenn eine Spedition für den Warenversand beauftragt wird, dann handelt es sich in der Regel um Waren, die nicht mehr mit dem Paketdienst auf Reisen gehen können. Doch der Spedition sind Größe und Umfang der Sendung zunächst einmal egal. Dies spielt nur für die Berechnung des Transportpreises eine Rolle. Ebenso verhält es sich mit der Beschaffenheit der Ware. Es gibt jedoch einige Dinge, die beim Warenversand per Spedition unbedingt berücksichtigt werden sollten.
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  2. Warentransport per Spedition

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    Bei der Versendung von Waren per Spedition ins Ausland gibt es in Bezug auf Frachtpapiere, Rechtliches, Ablauf und auch Inlandsbestimmungen einiges zu beachten.

    Bei der Versendung per Luftfracht ist beispielsweise zu beachten, dass der Versender vorher prüfen muss, ob der gewählte Spediteur überhaupt als reglementierter Beauftragter beim LBA (Luftfahrt-Bundes-Amt) eingetragen ist.

    Sollte eine Spedition diesen Titel bis 2013 noch nicht erhalten haben, darf diese überhaupt keine Luftfracht mehr transportieren. Auch der Versender der Ware muss sich im Jahre 2013 den Nachweis einholen, als anerkannter Versender beim LBA registriert zu sein. Auf die Ausstellung der Frachtpapiere haben diese Maßnahmen keinen weiteren Einfluss. Die Dokumente sehen auch weiterhin so aus wie bisher.

    Bei Versendungen in das Ausland ist darauf zu achten, welche Importbestimmungen das jeweilige Land gesetzmäßig vorgeschrieben hat. Werden für den Import beispielsweise UZ’S (Ursprungszeugnisse) benötigt, müssen diese vom Versender der Ware bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) beantragt werden.

    Die Ursprungszeugnisse können mittlerweile auch online bei der IHK beantragt werden, was für die Versendung von Waren eine erhebliche Zeitersparnis bedeutet.

    Es ist auf jeden Fall ratsam, sich die aktuelle Ausgabe des K&M (Konsulats- und Mustervorschriften) zu besorgen. Dort sind alle notwendigen Maßnahmen für den Export in andere Länder verzeichnet.

    Gerade für den Versand nach Afrika ist es ratsam, vorher mit dem Kunden in Kontakt zu treten und diesen zu fragen, welche Dokumente er genau benötigt. In der Regel muss dort vor Ort eine Importlizenz beantragt werden, welche eine Einfuhr der Ware überhaupt erst zulässt. Auch gibt es Länder in Afrika, wo die Ware vor Abgang geprüft werden muss.

    Das K&M gibt hier ausreichend Auskunft. Zum Thema EUR1, ATR, Carnet TIR ist es empfehlenswert, sich vorher vom zuständigen Zollamt die notwendigen Informationen einzuholen.

  3. Internationale Transporte

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    Zum Großbereich der Logistik gehört unter anderem die Abwicklung internationaler Transporte per Spedition.
    Hierbei gibt es verschiedene Gesichtspunkte, die es zu beachten gibt.

    Zum Ersten ist zu unterscheiden, ob es sich bei der Versendung um eine Verladung in das europäische Ausland handelt oder die Sendung in ein so genanntes Drittland versendet werden soll. Bei Verladungen in das europäische Ausland ist darauf zu achten, ob das jeweilige Land Mitglied der Europäischen Union ist oder nicht. Wenn nicht, ist dieses europäische Land genauso zu behandeln wie ein Drittland. Das bedeutet für den jeweiligen Absender, dass eine so genannte Ausfuhrerklärung (AE oder auch MRN) erstellt werden muss.

    Sollte der Versender keine eigene Zoll-Nr. besitzen, kann die Ausfuhrerklärung auch von dem ausgewählten Spediteur im Namen des Versenders gegen eine Gebühr (in der Regel zwischen vierzig und siebzig Euro) erstellt werden.

    Bei Versendungen innerhalb der Europäischen Union reichen als Begleitdokumente eine Handelsrechnung, ein Lieferschein oder eine Packliste aus.
    Die Abwicklung internationaler Transporte gliedert sich in drei unterschiedliche Bereiche und zwar den Land-, See- und Luftverkehr.

    Der Bereich ist, je nach Dringlichkeit der Sendung, auszuwählen, wobei die Luftfracht meistens die teuerste und der Landverkehr die günstigste Möglichkeit der Verladung ist. Bei der Auswahl der Spedition ist es ratsam einen Carrier auszuwählen, der sich auf die gewählte Art der Verladung spezialisiert hat

    Gerade im internationalen Transportgeschäft ist es wichtig, eine kompetente Spedition als Ansprechpartner zu suchen, welche sich mit den rechtlichen Einfuhrbestimmungen in das jeweilige Land auskennt. Nach dem Einbuchen der Sendung erstellt der Spediteur ein so genanntes Begleitdokument und schickt dies dem Versender der Ware zur weiteren Bearbeitung zu. Im Bereich der Luftfracht ist es das so genannte Airwaybill (AWB), für eine LKW-Verladung der CMR-Frachtbrief und für den Seetransport das BL (Bill of Loading).

    Bei Seeverladungen muss der Versender dem Spediteur entsprechend mitteilen,
    ob er die Erstellung eines Express BL’S (auch Telex-Release genannt) oder eines Original BL’s, gewünscht wird. Den Unterschied der beiden Formen wird der Spediteur schnell erklären können.

    Nach dem Erhalt des Begleitdokumentes muss der Versender diese an seinen Kunden weiterleiten. Der Kunde benötigt diese um die Ware am Bestimmungsort in Empfang nehmen zu können. Für eine erfahrene Spedition sind die benannten Schritte und Dokumente das tägliche Brot.