Warentransport per Spedition

Bei der Versendung von Waren per Spedition ins Ausland gibt es in Bezug auf Frachtpapiere, Rechtliches, Ablauf und auch Inlandsbestimmungen einiges zu beachten.

Bei der Versendung per Luftfracht ist beispielsweise zu beachten, dass der Versender vorher prüfen muss, ob der gewählte Spediteur überhaupt als reglementierter Beauftragter beim LBA (Luftfahrt-Bundes-Amt) eingetragen ist.

Sollte eine Spedition diesen Titel bis 2013 noch nicht erhalten haben, darf diese überhaupt keine Luftfracht mehr transportieren. Auch der Versender der Ware muss sich im Jahre 2013 den Nachweis einholen, als anerkannter Versender beim LBA registriert zu sein. Auf die Ausstellung der Frachtpapiere haben diese Maßnahmen keinen weiteren Einfluss. Die Dokumente sehen auch weiterhin so aus wie bisher.

Bei Versendungen in das Ausland ist darauf zu achten, welche Importbestimmungen das jeweilige Land gesetzmäßig vorgeschrieben hat. Werden für den Import beispielsweise UZ’S (Ursprungszeugnisse) benötigt, müssen diese vom Versender der Ware bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) beantragt werden.

Die Ursprungszeugnisse können mittlerweile auch online bei der IHK beantragt werden, was für die Versendung von Waren eine erhebliche Zeitersparnis bedeutet.

Es ist auf jeden Fall ratsam, sich die aktuelle Ausgabe des K&M (Konsulats- und Mustervorschriften) zu besorgen. Dort sind alle notwendigen Maßnahmen für den Export in andere Länder verzeichnet.

Gerade für den Versand nach Afrika ist es ratsam, vorher mit dem Kunden in Kontakt zu treten und diesen zu fragen, welche Dokumente er genau benötigt. In der Regel muss dort vor Ort eine Importlizenz beantragt werden, welche eine Einfuhr der Ware überhaupt erst zulässt. Auch gibt es Länder in Afrika, wo die Ware vor Abgang geprüft werden muss.

Das K&M gibt hier ausreichend Auskunft. Zum Thema EUR1, ATR, Carnet TIR ist es empfehlenswert, sich vorher vom zuständigen Zollamt die notwendigen Informationen einzuholen.

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